[FFA] heise-Artikel: Cafe-Besitzer-plagen-Abmahnungen-wegen-offenem-WLAN

Roland Koebler rk-list at simple-is-better.org
Mi Apr 4 20:15:09 CEST 2012


Hi,

> eine für freifunker nicht uninteressanter Artikel zum Thema offene WLANs:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Cafe-Besitzer-plagen-Abmahnungen-wegen-offenem-WLAN-1499324.html
> 
> Ich finde ja in dem Artikel steht nix Neues drin, aber wenigsten okay
> dass das Thema mal wieder die Öffentlichkeit erblickt.
> Oder was meint Ihr dazu?
ich nutz das gleich mal, um nachzufragen -- vielleicht kennt sich von
euch ja jemand aus oder kann mich an ne passende Seite verweisen: [*]

- Es besteht also laut BGH für Privatpersonen die Pflicht, sein WLAN
  entsprechend zu sichern; wenn man dies aber nur am Anfang einmal macht
  und dann der technischen Entwicklung nicht folgt, ist die Haftung auf
  100 Euro beschränkt (wenn ich den Bericht über das BGH-Urteil richtig
  interpretiere). Richtig?
- Gilt diese Haftungsbeschränkung auch dann, wenn ich das WLAN *garnicht*
  sichere, sondern *vorsätzlich* offen lasse?
- Die Haftung besteht aber nur dann, wenn ich selbst nen Internetzugang
  bereitstelle, und nicht, wenn ich nur einen Freifunk-Node betreibe, oder?

Freifunk ohne Internetzugang macht aber ja nur begrenzt Spass. Deshalb:

- Wisst ihr, ob man die Haftung irgendwie umgehen kann, z.B. indem man:
  - den Internetzugang nur nach vorheriger Anmeldung anbietet?
  - man den Internetzugang nicht privat anbietet, sondern z.B. als Firma?
    Dann sollte man ja als Provider zählen, und nicht für den Traffic
    der Nutzer haftbar sein.
- Habt ihr Erfahrungen, was die Internetprovider dazu sagen, wenn man seinen
  DSL-Anschluss (per Freifunk) auch anderen zur Verfügung stellt?
  

[*] Falls es ne Webseite gibt, auf der ich das nachlesen kann, oder ich die
Frage besser an ne andere Freifunk-)Mailingliste schicken sollte, dann sagt
mir das bitte.


Viele Grüße
Roland



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